Unternehmensnachfolge und Erbschaftssteuerberatung in Landshut
Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an.

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Erbfolge:
Wir beraten Sie in Landshut und München

Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Güleҫ - Schreiber - Reidl PartG mbB

Die Erbschaftsteuer – was bedeuten hier Abzüge für den oder die Erben und was bleibt überhaupt für die Begünstigten übrig? Ab wann zahle ich Erbschaftsteuer? Wie kann ich Erbschaftsteuer sparen?
Auf diese und weitere Fragen rund um Ihren Erwerb und die entsprechenden Themengebiete geben die Fachleute der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Güleç - Schreiber -Reidl umfassend Auskunft.

Ihr Vorteil: Unsere Experten Akif Güleҫ, Steuerberater, Dipl. Betriebswirt (FH) und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Heidrun M. Schreiber, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht und Florian Reidl, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH), stehen Ihnen im Zusammenspiel von Steuer-, Rechts- und Unternehmensberater hier jederzeit mit ihrem umfassenden Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Somit bekommen Sie rechtliche und steuerrechtliche Beratung komplett aus einer Hand!

Eng verbunden sind mit den Themen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer und Erbfolge sind Bereiche wie Vorsorge, Erbschein, Erbengemeinschaft, Notfallakte, Testament und die Vermögensübergabe zu Lebzeiten – wir helfen gerne weiter und geben auch hier alle nützlichen Antworten!

Ihre Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Wir beraten Sie gerne!

Postpl. 396
84028 Landshut

Telefon: +49 (0)871 / 95 35 38 - 00
Telefax: +49 (0)871 / 95 35 38 - 38

info@steueranwalt-landshut.de

Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter: +49 (0)871 / 95 35 38 - 00

Lenken Sie Ihr Vermögen frühzeitig in geregelte Bahnen

In vielen unserer Arbeitsbereiche und so auch bei Anliegen, die die Erbschafts- und Schenkungsteuer betreffen, gilt: Schalten Sie frühzeitig einen Fachmann ein. Denn somit bauen Sie vor und können sicher sein, dass die Abwicklung optimal, professionell, in Ihrem Interesse und zügig vonstattengeht. Darüber hinaus kann bei einer rechtzeitigen und kompetenten Beratung die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer möglicherweise stark minimiert werden – und wir können Sie umfassend über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten aufklären, die Ihnen ganz individuell zur Verfügung stehen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um rein privates, betriebliches oder gemischtes Vermögen handelt. Wir finden gemeinsam mit Ihnen den richtigen Beratungsansatz!

Ab wann ist die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer fällig?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird in Deutschland gemäß dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) erhoben. Erhalten Sie als Erbe bzw. Beschenkter Ihren Teil des Nachlasses bzw. Vermögens, ist ggf. auch eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällig. Die Höhe des Freibetrags – falls nicht bereits durch Vorerwerbe verbraucht – ist abhängig von Verwandtschaftsgrad und ob es sich um ein Erbe oder eine Schenkung handelt. Die Höhe der Steuern, die auf ein Erbe zu entrichten sind, richtet sich unter anderem nach Ihrer Steuerklasse und ob das übertragene Vermögen eventuell etwaigen Begünstigungen unterliegt (z.B. Familienheim, vermietete Wohnungen etc.).

Experten einzuschalten lohnt sich in den meisten Fällen

Denn andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge – und das kann bedeuten, dass Sie ohne testamentarische Regelungen gegebenenfalls nicht in den Genuss aller möglichen Vorteile kommen. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung Ihres Letzten Willens (Testament) unter Beachtung aller steuerlichen Vor- und Nachteile.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Landshut.
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an:
info@steueranwalt-landshut.de







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    Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter: +49 (0)871 / 95 35 38 - 00

    Den eigenen Nachlass regeln: Wir helfen dabei, rund um das Erbe besonnen vorzusorgen

    Die Experten unserer Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei in Landshut und München bieten Ihnen nicht nur Dienstleistungen rund um die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sondern zum Beispiel auch die fundierte Beratung und Durchführung im Zuge der Testamentsvollstreckung, bei der Erstellung einer Notfallakte, oder bei der Gestaltung des eigenen Testaments, um Ihre persönlichen und beruflichen Angelegenheiten vorausschauend und ganz in Ihrem Sinne zu regeln. Außerdem sind wir gerne bei der Planung einer Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie auch bei Erbauseinandersetzungen und für Erbengemeinschaften ganzheitlich für Sie da!

    Informieren Sie sich hierzu auch unter www.unternehmensnachfolge-landshut.de

    Kanzlei Güleҫ – Schreiber – Reidl, Partner Ihres Vertrauens

    https://steueranwalt-landshut.de

    Erbschaft- und Schenkungsteuer – gerne sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner bei diesen Themen und beraten Sie umfassend zu diesen besonderen und notwendigen Lebensfragen. Profitieren Sie von dem Wissen und der langjährigen Erfahrung unserer Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei.

    Geben Sie uns die Gelegenheit, dass wir Sie mit unserem Expertenteam überzeugen dürfen. Für ein persönliches und unverbindliches Kennenlerngespräch kontaktieren Sie uns bitte unter: info@steueranwalt-landshut.de

    Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Güleç - Schreiber - Reidl in Landshut und München

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